Dorngrasmücke

Statuten

STATUTEN
Natur- und Vogelschutzverein Münsingen (NVVM)

Artikel 1
Name und Zweck

Der Natur- und Vogelschutzverein Münsingen besteht als Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB.
Er bezweckt den Schutz, die Pflege und die Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen, insbesondere der einheimischen Vogelarten, sowie die Förderung der biologischen Vielfalt in der Gemeinde Münsingen und darüber hinaus. Der Verein ist mit seinen Mitgliedern Mitglied beim Berner Vogelschutz BVS und durch diesen beim Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz.

Die hauptsächlichen Tätigkeiten sind:

  • Beschaffung und Unterhalt von Nistgelegenheiten, Suche nach neuen Standorten
  • Pflege, Unterhalt und Neuschaffung von naturnahen Gebieten
  • Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über Natur- und Vogelschutz, beispielsweise durch Exkursionen und Vorträge
  • Vertretung der Interessen des Natur- und Vogelschutzes bei Behörden • Erarbeitung von Grundlagen über die Natur in der Gemeinde

Artikel 2
Vereinsstruktur

Der Natur- und Vogelschutzverein besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern. Diese sind verpflichtet, den jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.

Organe des Vereins sind:

  • die Hauptversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisor*innen
  • allfällige Arbeitsgruppen

Artikel 3
Organisation

Die Geschäftsführung wird durch einen 3- bis 7-gliedrigen Vorstand besorgt. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Die Funktion geschieht unentgeltlich. Die Vorstandsmitglieder bezahlen keinen Mitgliederbeitrag. Anlässe können auch von Mitgliedern organisiert werden, die nicht dem Vorstand angehören.
Der Vorstand hat eine Kompetenz von Fr. 1000.-- jährlich für unvorhergesehene Ausgaben ausserhalb des Budgets.
Die Rechnungsrevisor*innen haben die gleiche Amtsdauer wie die Vorstandsmitglieder.

Artikel 4
Hauptversammlung

Sie findet ordentlicherweise im ersten Quartal statt und behandelt folgende Geschäfte:

  • Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Hauptversammlung
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Genehmigung des Jahresberichts
  • Vorstellung des Tätigkeitsprogramms
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages und Genehmigung des Budgets
  • Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisor*innen
  • Diskussion und Abstimmung über eventuelle schriftlich eingereichte Anträge von Mitgliedern
  • eventuelle Statutenänderungen

Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit Ausnahme von Statutenänderungen und Vereinsauflösung mit absolutem Mehr der Stimmberechtigten gefasst. Für Statutenänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden nötig.

Artikel 5
Schriftliche oder elektronische Abstimmung

Unter besonderen Umständen kann der Vorstand anstelle einer Hauptversammlung mit physischer Anwesenheit der beteiligten Personen durchführen:

  • eine virtuelle HV mit elektronischen Mitteln. Hierbei sind eine Diskussion und ein Abstimmungs- und Wahlverfahren auf elektronischem Weg zu gewährleisten. Die Diskussion kann auch vor der virtuellen Hauptversammlung stattfinden, zum Beispiel per E-Mail
  • eine Abstimmung oder Wahl auf schriftlichem oder elektronischem Weg Dabei gelten die Stimm- und Wahlverfahren gemäss Art. 4.

Artikel 6
Haftung

Der Verein haftet lediglich mit dem Vereinsvermögen. Haftpflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Artikel 7
Auflösung des Vereins

Für die Auflösung des Vereins ist eine ausserordentliche Hauptversammlung einzuberufen. An dieser ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich. Nach erfolgter Auflösung wird das Vereinsvermögen an den Kantonalverband Bern zur Aufbewahrung und Verwaltung übergeben. Kommt es innerhalb von 5 Jahren in der Gemeinde Münsingen zur Gründung eines Vereins mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung so hat der Kantonalverband diesem das Vermögen zuzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Vermögen an einen Verein in der Region mit gleichen oder ähnlichen Zielen übergeben oder auf mehrere entsprechende Vereine der Region aufgeteilt.

Schlussbestimmungen

Diese Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 1. September 2021 genehmigt. Teilrevision am 25.3.22 erfolgt. Sie treten sofort in Kraft und ersetzen jene vom 12. März 1993.

Namens der Hauptversammlung, die Vorstandsmitglieder:

Theres Bärtschi            Stefan Boller             Margit Ludwig            Simone Sikyr             Michael Straubhaar