Hostett Hinterdorf

Kein Schutz einer geschützten Hostett

18.01.2026

2022 hat das Münsinger Volk das revidierte Baureglement 2021 angenommen. Es beinhaltet die Zone mit Planungspflicht Hinterdorf J1. Im Zonenplan 2 wird auf diesem Areal als Schutzgebiet ein Hochstammbaumobstgarten, der bereits im bis dahin geltenden Baureglement aufgeführt war, beibehalten. In einem Workshopverfahren, welches 2020 startete, wurden verschiedene Projekte zur Überbauung des Areals evaluiert. Die Natur wurde in diesem Gremium durch einen Landschaftsarchitekten vertreten.

Gemäss Schlussbericht dieses Workshopverfahrens wurde das Thema Schutz des geschützten Hochstammbaumobstgarten nie ernsthaft diskutiert. Dies obwohl im Baureglement festgehalten ist, dass die Bäume in Baumschutzgebieten zu erhalten sind und ohne Bewilligung nicht beseitigt werden dürfen. In dem von diesem Gremium favorisierten Projekt hat die geschützte Hostett keinen Platz. Entsprechend muss eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden für die Fällung der Bäume. Die Teil-Überbauungsordnung lag im Dezember 2025 auf, dagegen konnte Einsprache erhoben werden.

Gemäss Planung werden die Bäume der Hostett durch Neupflanzungen ersetzt. Vier Bäume werden im bisherigen Gebiet der Hostett neu gepflanzt. Der einzige Baum, der grundsätzlich nicht durch Gebäude tangiert wird und grundsätzlich stehen bleiben könnte, wurde dennoch ebenfalls zum Fällen angedacht. Statt wenigstens einen einzigen Baum zu erhalten, wird dieser Baum nur eine kleine Distanz neben dem bisherigen Standort als Neupflanzung ersetzt. Ein Teil der Ersatzpflanzungen kommt auf zwei Spielplätze zu stehen, der Rest ist auf die Tiefgarage mit einem Aufbau von 40cm Erde plus ev. Pflanztrögen geplant. Ersatzpflanzungen für weitere, nicht geschütze 17 Bäume und diverse Büsche, welche voraussichtlich alle der Bautätigkeit weichen werden, werden in der Umgebungsplanungen der einzelnen Häuser aufgezeigt werden. 

Das Planungsgremium hat weder angedacht, die Häuser so zu dimensionieren und anzuordnen, dass die Hostett bestehen bleiben könnte, noch die Tiefgarage komplett unter die Gebäude zu planen, damit mehr Grünfläche nicht unterkellert werden müsste und die Hostett damit als Ganzes ersetzt hätte werden könnte, noch wollte die Gemeinde Münsingen eine Ausnahmeregelung einholen für eine Auslagerung rsp. Reduktion der Spielfläche, was wegen der benachbarten Schulanlage naheliegend gewesen wäre, noch wurde eine autofreie Siedlung, welche per Gesetzesänderung seit 2014 im Kanton Bern möglich ist, in Erwägung gezogen.

Grundsätzlich hätte es diverse Möglichkeiten gegeben, die geschützte Hostett erhalten zu können. Man hätte sich die dazu relevanten Fragen stellen müssen, wenn man, was im Landschaftsrichtplan, der behördenverbindlich ist, ernstnehmen würde: "Bäume prägen das Orts- und Landschaftsbild, haben positive Auswirkung auf das Mikroklima, stellen Lebensräume für Kleinlebewesen dar oder haben gar eine kulturhistorische Bedeutung."

Bis ein neu gepflanzter Baum die gleiche Ökosystemleistung erreicht wie ein alter Baum, vergehen Jahrzehnte. Die Gesamtheit einer Hostett hat eine viel höhere ökologische Qualität als Lebensraum für Insekten, Vögel und insb. Fledermäuse als im Areal verstreut angepflanzte Ersatzbäume.

Der NVVM hat Einsprache erhoben mit dem Ziel die Hostett erhalten oder als gesamte Einheit ersetzen zu können. In der Einspracheverhandlung vom 14.1.26 zeigte sich, dass zu diesem späten Zeitpunkt ein Erhalt der Hostett oder ein Ersatz als Ganzes nicht mehr umsetzbar sein würde. Daher wurde die Einsprache zurückgezogen. Der Wunsch nach Erhalt einer Hostett müsste sehr viel früher im Prozess möglich sein. Grundsätzlich wäre die Hostett per Gesetz geschützt, aber der Schutz ist fragil. 

Die nächste Hostett steht bereits zur nächsten Fällaktion bereit: auf dem benachbarten Gebiet Zone mit Planungspflicht J2.

Wollen wir die letzten Hostetten im Dorf ungebremst verlieren oder ist eine verdichtete Siedlungsentwicklung mit modernen Ansätzen wie bsp. parkplatzfreien Siedlungen möglich, so dass auch ein Kulturgut wie eine Hostett bestehen bleiben kann? Begrüssen wir das rasante Tempo, mit dem aktuell in Münsingen Überbauungen geplant werden, mit all seinen Nebenerscheinungen wie Neubauten für Schulanlagen und anderen Investitionen in die dazu notwendige Anpassung unserer Infrastruktur?

Simone Sikyr